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Die grundsätzliche Gewährleistungspflicht des Herstellers im Hinblick auf das gesamte Fahrzeug wird durch eine Umrüstung mit Maxi-Tuner Teilen nicht beeinträchtigt.

Nur bei einem Gewährleistungsfall, der direkt auf eine Umrüstung zurückzuführen ist, kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern.

Mit Maxi-Tuner leistungsgesteigerte Fahrzeuge sind nicht automatisch und insgesamt von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen.

Für einen eventuellen Ausschluss besteht die Möglichkeit eine Garantie in unserem Hause abzuschliessen.